Selbstvertretung und Beteiligung
Beteiligung ist für uns kein Zusatz, sondern ein grundlegendes Recht von Kindern und Jugendlichen.
Zugleich ist Mitbestimmung eine zentrale Voraussetzung für gelingende Hilfeprozesse. Junge Menschen haben das Recht, ihre Meinung zu äußern, gehört zu werden und ihr Leben aktiv mitzugestalten.
In unserer Arbeit bedeutet das: Kinder und Jugendliche sind von Anfang an in die Gestaltung ihrer Hilfen einbezogen. Sie wirken an der Entwicklung von Zielen mit, benennen ihre Bedürfnisse und entscheiden – entsprechend ihrer Möglichkeiten – über Wege und Inhalte der Unterstützung mit.
- Wir verstehen Mitbestimmung als einen lebendigen Prozess. Deshalb schaffen wir im Alltag verlässliche Räume und Strukturen, in denen Beteiligung tatsächlich stattfinden kann.
- Wir kommunizieren verständlich, transparent und verbindlich.
- Wir informieren über Abläufe, eröffnen Wahlmöglichkeiten und nehmen Rückmeldungen ernst, auch in Form von Kritik oder Beschwerden.
Besonders wichtig ist uns, dass Kinder und Jugendliche erleben, dass ihre Beteiligung Wirkung hat. So entsteht Selbstwirksamkeit: die Erfahrung, mit der eigenen Stimme etwas verändern zu können. Diese Erfahrung stärkt Vertrauen, Verantwortungsgefühl und die Fähigkeit, das eigene Leben zunehmend selbstbestimmt zu gestalten.
Beteiligung bedeutet für uns daher nicht nur Mitreden, sondern echtes Mitgestalten. Die Perspektiven der jungen Menschen sind Ausgangspunkt unserer Arbeit und fließen verbindlich in alle sie betreffenden Entscheidungen ein.
Hier geht es zu Selbstvertretung Leichte Sprache.